Leider gehört auch meine Praxis zu denjenigen Institutionen, die seit dem
1. Januar 2004 beim ersten Kontakt eine Praxisgebühr in Höhe von 10
Euro beim ersten Kontakt erheben müssen. Die "Praxisgebühr" ist ein
Schwindelbegriff, da es sich in Wirklichkeit um eine "Kassengebühr"
handelt. Diesen Betrag muss ich komplett weiterleiten, ohne dafür selbst
einen einzigen Cent zu erhalten. Da die Zeit des Kassierens, Verbuchens
und Ausstellens der Quittung auch noch der Gesprächszeit abgeht (ich habe
keine Sprechstundenhilfe), beeinträchtigt die Praxisgebühr auch die
Qualität der ärztlichen Versorgung. Da es unmöglich, ja geschmacklos ist,
sogar bei einem ersten Telefongespräch vorab eine Praxisgebühr zu
kassieren (was technisch kaum möglich ist), habe ich Telefonberatungen
komplett eingestellt.Meinen
Patienten rate ich daher dringend, gegen die Praxisgebühr zu
protestieren! Schreiben Sie eine E-Mail an die
Bundesgesundheitsministerin (ulla.schmidt@bundestag.de),
an die neue Patientenbeauftragte Helga Kühn-Mengel
(helga.kuehn-mengel@bundestag.de)
oder an die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag
Erika Lotz (erika.lotz@bundestag.de) .
Informationen zu Zuzahlungen erhalten Sie auch durch das Bürgertelefon
unter der Rufnummer: 0800 - 15 15 15 9.
Abschließend zum Thema zur Praxisgebühr
noch einige Absurditäten :
Wussten Sie schon,
- dass Ärzte verpflichtet sind, auch von
sterbenden Patienten die Praxisgebühr zu kassieren (sofern diese nicht
bereits gezahlt wurde)?
- dass die Praxisgebühr auch von
einkommenslosen Pflegeheimbewohnern erhoben werden muss, die den Betrag
von ihrem geringen Taschengeld abzweigen müssen?
- dass Ärzten ein Disziplinarverfahren,
eine Geldbuße und
unter Umständen sogar der Entzug der Kassenzulassung droht, wenn Sie bei
Patienten auf die Erhebung der Praxisgebühr verzichten und aus der
eigenen Tasche die Gebühr für die Patienten bezahlen? Solche Verfahren
gibt es bereits!
- dass es aufgrund zunehmender Ausnahmen
für einen Arzt immer komplizierter wird zu überblicken, wer nun
gebührenpflichtig ist und wer nicht?
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